Beglaubigte Übersetzung Berlin

Beglaubigte Übersetzungen

Wir bieten professionelle beglaubigte Übersetzungen für alle Ämter und Behörden durch vereidigte bzw. von Gericht zugelassene Übersetzer und Dolmetscher. In unserem Portfolio finden Sie ein breites Spektrum an Dienstleistungen rund um beglaubigte Übersetzungen sämtlicher Sprachen und Dokumentsorten. Auf Wunsch kümmern wir uns um die Einholung zusätzlicher Beglaubigungen wie Apostillen und Legalisationen sowie die Beschaffung von Urkunden, die Kommunikation mit Konsulaten/Botschaften und mehr. Übermitteln Sie uns einfach die Dokumente, die für die beglaubigte Übersetzung erforderlich sind, und teilen Sie uns die gewünschte Dienstleistung mit. Wir unterbreiten Ihnen unverzüglich ein kostenloses, unverbindliches Komplettangebot und machen uns sofort ans Werk, sobald wir Ihre Auftragserteilung erhalten haben.

Unsere Preiskalkulationen für beglaubigte Übersetzungen werden individuell berechnet. Klicken Sie auf den nachfolgenden Button, um Ihr persönliches Angebot zu erhalten:

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Nur ein Stempel? Wir erklären Ihnen, worum es beim Thema „beglaubigte Übersetzungen“ geht

Beglaubigte Übersetzungen werden durch von Gericht vereidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer angefertigt. Vereidigte Übersetzer sind ermächtigt, durch einen Beglaubigungsvermerk zu bescheinigen, dass die Übersetzung einer fremdsprachigen Urschrift vollständig und richtig ist. Diese Art von Dokumenten wird beispielsweise bei Immatrikulation auf der Universität, bei Eheschließung im Ausland, bei einer Auslandsüberführung im Trauerfall oder auch vor Gericht benötigt. Beglaubigte Übersetzungen bestehen aus einer 1:1-Übertragung des Dokumentinhalts und dem Vermerk, dass die Übersetzungsabschrift mit dem Original identisch ist, was durch Siegel sowie Unterschrift des beeidigten Übersetzers gewährleistet wird. Kurzum: Sie erhalten eine „offizielle Übersetzung“, die Sie für amtliche Zwecke nutzen können und von allen Ämtern und Behörden anerkannt wird.

Selbstverständlich legen wir auch im Bereich beglaubigte Übersetzungen höchsten Wert darauf, einen Übersetzer zu wählen, der die Anforderungen an Ihren Auftrag erfüllen kann. Falls der Übersetzer beispielsweise in dem Land ansässig sein muss, in dem das zu übersetzende Dokument vorgelegt werden soll, kümmern wir uns um die Suche eines entsprechenden Mitarbeiters, sodass die Rechtmäßigkeit der Übersetzung gewährleistet ist und gleichzeitig Probleme mit der Akzeptanz der Übersetzung bei Behörden vermieden werden.

Transparente und faire Preise für beglaubigte Übersetzungen

Die Kosten für beglaubigte Übersetzungen richten sich bei Bohemian Dragomans® nach Umfang und Sprachkombination des Ausgangstextes sowie etwaige Zusatzleistungen (z. B. Kommunikation mit Behörden, Beschaffung von Urkunden). Wir empfehlen Ihnen, sich vorab beim zuständigen Konsulat, bei der Behörde oder auch bei der Botschaft über die Vorgaben an die Form der Beglaubigung zu erkundigen. Hierzu gehören auch Fragen bezüglich der Notwendigkeit einer Legalisation oder Apostille. Genaue Auskünfte über die Anforderungen, die an beglaubigte Übersetzungen gestellt werden, finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Gerne übernehmen wir gegen eine Zusatzgebühr auch die Kommunikation mit den entsprechenden Ämtern, sodass mühseliger Schrift- und Telefonverkehr für Sie entfällt.

Alle notwendigen Informationen vorhanden? Prima. Als Nächstes übermitteln Sie uns einfach Ihre Unterlagen für die beglaubigte Übersetzung vorzugsweise als Scan per E-Mail, alternativ per Fax oder nach Absprache auf dem Postweg. Sobald Ihre Dokumente bei uns eingegangen sind, erstellen wir ein Angebot mit Angabe der genauen Kosten und Lieferzeiten. Auch für beglaubigte Übersetzungen gilt unser Versprechen: Hohe Qualität, faire Preise, schnelle Lieferung. Bitte beachten Sie, dass beglaubigte Übersetzungen an sich zeitlich unbefristet gültig sind, das Ursprungsdokument jedoch ggf. eine zeitliche Begrenzung aufweist.

Sonderfall Apostille – beglaubigte Übersetzungen mit Rechtsgültigkeit im Ausland

Achtung: Beglaubigte Übersetzungen reichen nicht immer aus! Urkunden werden von Behörden oder Gerichten anderer Länder oftmals nur anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert durch besondere Verfahren bestätigt wurden. Diesbezüglich wurden verschiedene Praktiken ausgearbeitet, die länderübergreifend angewendet werden.

Es handelt sich um Apostillen und Legalisationen, die wir auf Ihren besonderen Wunsch hin gern einholen. Damit werden die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die offizielle Urkunde versehen ist, bestätigt.

Die (Haager) Apostille ist eine vorgegebene Form der Beglaubigung, die zwischen Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht aus dem Jahr 1961 vereinbart wurde. Sie wird durch die Behörde des Staates erteilt, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Eine erneute Bestätigung durch den Konsularbeamten des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist nicht mehr notwendig.

Bei der Legalisation hingegen handelt es sich um die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen offiziellen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde Verwendung finden soll. Mittlerweile ist aufgrund völkerrechtlicher Verträge für Urkunden aus vielen Staaten wechselseitig keine Legalisation mehr erforderlich oder sie wird durch die Apostille ersetzt.

Die Zusammenarbeit mit Konsulaten, Botschaften und Notaren gehört selbstredend zu unserem Angebot rund um beglaubigte Übersetzungen. Wir kümmern uns zuverlässig und kompetent um den oftmals mühseligen Schriftverkehr mit den Behörden.

 

Unser Versprechen: Schnelle Lieferung und hohe Qualität – auch für beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen werden von uns standardmäßig per Einschreiben Einwurf auf dem Postweg versendet. In dringenden Fällen beauftragen wir einen Expressversand (z. B. vorzugsweise DHL) oder einen Kurier, damit Sie Ihre Dokumente rechtzeitig erhalten.

Auch bei dieser Serviceleistung können Sie sich auf die gewohnte Qualität verlassen, die durch unsere Registrierungen für die Normen DIN EN 15038 und DIN EN ISO 17100 sowie unsere internen Prozesse gewährleistet wird. Sie erhalten ein Rundum-Sorglos-Paket aus einer Hand – professionell, vertrauenswürdig, kostengünstig.

Bohemian Dragomans®: Unser Name steht für Zuverlässigkeit und Flexibilität. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch wenn es einmal schnell gehen muss. Fordern Sie einfach, kostenlos und bequem ein Angebot an und übermitteln Sie uns Ihre Dokumente, für die Sie eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung wünschen, per E-Mail oder Fax. Unsere Mitarbeiter freuen sich darauf, Ihnen werktags binnen 30 Minuten ein unverbindliches Angebot unterbreiten zu dürfen.

 

Weitere Übersetzungsbüros außerhalb von Berlin

Aktuell betreuen wir Privatpersonen und Unternehmen im gesamten Bundesgebiet (u.a. Berlin, Düsseldorf, Dortmund, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Stuttgart) sowie in Österreich und der Schweiz.