Obchodní podmínky

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Bohemian Dragomans®, vertreten durch Martin Korsawe (Übersetzer), und dem Kunden (Auftraggeber). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages anerkannt. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für künftige Aufträge.

  • 2 Abweichende Vereinbarungen

Abweichungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Übersetzer. Dies gilt ebenfalls für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

  • 3 Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per Onlineformular, E-Mail, Fax, Postversand oder telefonisch mit anschließender schriftlicher Bestätigung. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.
(2) Bei der Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.
(3) Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind dem Übersetzer vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann der Übersetzer weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern.
(4) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.

  • 4 Auftragsausführung, Lieferfristen

(1) Die Übersetzung wird vollständig, entsprechend den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Sind informatorisches Begleitmaterial oder besondere Anweisungen vom Auftraggeber nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzungsleistung. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.
(2) Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial dem Übersetzer nicht ausgehändigt hat.
(3) Der Übersetzer kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und Bohemian Dragomans, dem Übersetzer. Ein Kontakt zwischen dem Kunden und einem von Bohemian Dragomans eingesetzten Dritten bedarf unserer Einwilligung.
(4) Die von uns angegebenen Liefertermine werden in der Regel eingehalten. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(5) Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per FTP-Download, E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet der Übersetzer nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzer den Eingang der Übersetzung durch eine kurze Mitteilung anzuzeigen.

  • 5 Vergütung

(1) Sofern im Einzelfall keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, erfolgt die Berechnung der Vergütung anhand der normierten Zeilen (Normzeilen) des übersetzten Textes, der Wortanzahl oder eines von uns unterbreiteten Pauschalangebots.
(2) Die Vergütung ist nach Erhalt der Übersetzung fällig. Dabei ist die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen ausgeschlossen. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. Die Angabe von Nettopreisen entspricht der in der Übersetzerbranche üblichen Vorgehensweise.

  • 6 Mängelbeseitigung, Haftung

(1) Mängel sind dem Übersetzer schriftlich anzuzeigen. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen. Offensichtliche Mängel sind spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Übersendung der Übersetzung anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(2) Der Übersetzer ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel der Übersetzung zu beseitigen. Der Auftraggeber kann dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
(3) Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind, besteht nicht.
(4) Der Übersetzer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(5) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Übersetzer nur, wenn eine Beeinträchtigung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt. Die Haftung des Übersetzers ist in diesem Fall auf die Höhe der Deckungssumme seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (EUR 100.000) beschränkt. Sollte die Versicherung aufgrund eines vereinbarten Selbstbehaltes oder ähnlicher Bestimmungen in Teilen nicht zur Leistung verpflichtet sein, tritt der Übersetzer mit eigenen Ersatzleistungen ein.
(6) Die Haftung für Schäden, die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit als Folge von Mängeln der erbrachten Leistung entstehen (Mangelfolgeschäden), ist ausgeschlossen, sofern Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung geltend gemacht werden.

  • 7 Haftung für Dritte, Dritthaftung

(1) Der Übersetzer haftet nicht für von Dritten verursachte Mängel und Schäden. Bedient sich der Übersetzer zur Auftragsausführung Dritter, haftet er nur für die sorgfältige Auswahl.
(2) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Übersetzer zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.

  • 8 Höhere Gewalt, Kündigung

(1) Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Netzausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren, Verkehrsstörungen u.a.) zurückzuführen sind. Der Übersetzer hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadenersatzansprüche scheiden in diesem Fall aus.
(2) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Erstellung der Übersetzung nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Übersetzer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

  • 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Übersetzers.
(2) Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.
(3) Sofern die Übersetzung für einen Dritten erfolgt, behalten wir uns das Recht vor, diesen Dritten auf die offenstehende Forderung und die daraus resultierende Unrechtmäßigkeit der Verwendung der Übersetzung hinzuweisen und eventuell von diesem die Begleichung der ausstehenden Beträge sowie mir in Verbindung damit entstandene Unkosten zu verlangen.

  • 10 Urheberrecht

(1) Der Übersetzer ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung.
(2) Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung – auch von Dritten – an den Übersetzer gestellt werden könnten.

  • 11 Datenschutz

Der Übersetzer verpflichtet sich, über den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, über das ihm aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie über alle ihm in Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Mitarbeitern stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar.

  • 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen, Wirksamkeit

(1) Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Nürnberg, Deutschland.
(3) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber anlässlich einer erneuten Auftragserteilung bekannt gegeben.
(4) Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.