Allgemeine Vertragsbedingungen für externe Mitarbeiter
Allgemeine Vertragsbedingungen vonBohemian Dragomans Lts, Martin D. Korsawe, Reinerzer Straße 36, 90473 Nuremberg, Germany
E-Mail: info@bohemian-dragomans.com
für externe Übersetzer
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Bedingungen gelten für den konkreten Vertrag sowie alle zukünftigen Aufträge und Zusammenarbeit zwischen Martin D. Korsawe (Bohemian Dragomans), Reinerzer Straße 36, 90473 Nuremberg, Germany (Auftraggeber) und dem Übersetzer.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Der Vertrag beinhaltet die Übersetzung, das Korrekturlesen oder Ähnliches eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Textes gegen eine vereinbarte Vergütung. Einzelheiten finden sich in einem der Bestellung beigefügten Bestellformular oder in der mit dem Übersetzer geführten Korrespondenz und werden gesondert ausgehandelt.
2. Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel per E-Mail.
3. Der Übersetzer ist verpflichtet, dem Auftraggeber den Auftrag bzw. dessen Annahme per E-Mail oder anderweitig verbindlich zu bestätigen. Mit der Bestätigung gelten diese Bedingungen als angenommen.
4. Der Auftraggeber wurde seinerseits mit der Übersetzung des Textes von einem Dritten beauftragt.
5. Der Auftraggeber stellt dem Übersetzer sämtliche vom Dritten für die Übersetzung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
§ 3 Auftragserfüllung durch den Übersetzer
1. Die in Auftrag gegebene Leistung des Übersetzers wird vollständig nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Regeln der jeweiligen Sprache sorgfältig nach bestem Wissen ausgeführt. Sofern informatorisches Begleitmaterial nicht übergeben wurde oder der Auftraggeber keine besonderen Anweisungen hinsichtlich der Übersetzung gegeben hat, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt. Stilistische Fragen sind nicht Gegenstand der Übersetzung, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
2. Der Übersetzer verpflichtet sich, die zu erbringende Leistung in der vereinbarten Zeit bzw. bis zum vereinbarten Liefertermin zu erledigen und termingerecht gemäß den vereinbarten Konditionen (Zielsprache, Zielformat, zusätzliche Dienste wie CAT usw.) zu liefern.
3. Der Übersetzer hat die vereinbarte Leistung höchstpersönlich zu erbringen. Die Einschaltung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von entsprechenden Unteraufträgen an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 4 Vergütung
1. Grundsätzlich vereinbaren der Auftraggeber und der Übersetzer eine konkrete Vergütung.
2. Sofern keine konkrete Vergütung oder eine Vergütung nach Normzeilen oder Normseiten vereinbart ist , wird die Vergütung nach Normzeilen oder Normzeilen berechnet. Eine Normzeile beinhaltet 55 Anschläge inklusive Leerzeichen, eine Normseite hat 1800 Anschläge inklusive Leerzeichen. Die Höhe der Vergütung pro Normzeile oder Normseite wird zwischen Auftraggeber und Übersetzer individuell vereinbart.
3. Sofern der Übersetzer seine Pflichten vertragsgemäß erfüllt, erhält er die vereinbarte Vergütung.
4. Der Übersetzer verpflichtet sich, dem Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Leistung diesbezüglich eine Rechnung zu stellen. Der Versand der Rechnung soll grundsätzlich auf dem Postweg erfolgen.
5. Sofern der Übersetzer seinen Sitz im EU-Ausland, jedoch nicht in Deutschland hat, wird die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt.
6. Der Auftraggeber zahlt diese Vergütung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Übersetzer an diesen aus.
7. Die Vergütung steht unter dem Vorbehalt der Abnahme der Leistung durch den Endkunden und vollständigen Begleichung der vom Auftraggeber an den Endkunden gestellten Rechnung.
§ 5 Gewährleistung/Rücktritt/Schadensersatz
1. Der Übersetzer leistet für behebbare Mängel an der Leistung Gewähr durch Nachbesserung. Die Nachbesserung hat wegen der Verpflichtung der Auftraggebers gegenüber seinem Endkunden innerhalb von maximal 24 Stunden zu erfolgen. Der Übersetzer hat stets nur einen Versuch zur Nachbesserung.
2. Unbeachtliche Fehler wie Tippfehler werden durch den Auftraggeber ausgebessert, sofern die Fehler sich in einem zumutbaren Ausmaß halten.
3. Schlägt die Nachbesserung im ersten Versuch fehl, so kann der Auftraggeber die Vergütung des Übersetzers mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Übersetzer erhält in diesem Fall keine Vergütung und hat dem Auftraggeber den diesem daraus entstehenden Schaden, insbesondere die Kosten der Nachbesserung durch einen anderen Übersetzer zu ersetzen.
4. Sollte die vom Übersetzer angefertigte Leistung, insbesondere wegen fehlender Qualifikation des Übersetzers, unbrauchbar sein und ist eine Nachbesserung durch den Übersetzer nicht möglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält der Übersetzer keine Vergütung. Er haftet dem Auftraggeber für dessen daraus entstehende Schäden, insbesondere für die Kosten, die für die Übersetzung durch einen anderen Übersetzer anfallen.
5. Falls der Übersetzer die Leistung in der vereinbarten Zeit bzw. zum vereinbarten Termin nicht liefern kann und dem Auftraggeber eine Nacherfüllung durch den Übersetzer nicht zuzumuten ist, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält der Übersetzer keine Vergütung. Der Übersetzer haftet in diesem Fall für den dem Auftraggeber daraus entstehenden Schaden, insbesondere für die Kosten, die durch die Anfertigung der Übersetzung durch einen weiteren Übersetzer anfallen.