General terms for external translator

Allgemeine Vertragsbedingungen der
Bohemian Dragomans GmbH & Co. KG, Regensburger Str. 336, 90480 Nuremberg, Germany
E-Mail: info@bohemian-dragomans.com
für externe Dienstleister

§ 1 Geltungsbereich
1.    Diese Bedingungen gelten für den konkreten Vertrag sowie alle zukünftigen Aufträge und Zusammenarbeit zwischen Martin D. Korsawe (Bohemian Dragomans), Regensburger Str. 336, 90480 Nuremberg, Germany (Auftraggeber) und dem Übersetzer.
2.    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand
1.    Der Vertrag beinhaltet die Übersetzung, das Korrekturlesen oder Ähnliches eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Textes gegen eine vereinbarte Vergütung. Einzelheiten finden sich in einem der Bestellung beigefügten Bestellformular oder in der mit dem Übersetzer geführten Korrespondenz und werden gesondert ausgehandelt.
2.    Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel per E-Mail.
3.    Der Übersetzer ist verpflichtet, dem Auftraggeber den Auftrag bzw. dessen Annahme per E-Mail oder anderweitig verbindlich zu bestätigen. Mit der Bestätigung gelten diese Bedingungen als angenommen.
4.    Der Auftraggeber wurde seinerseits mit der Übersetzung des Textes von einem Dritten beauftragt.
5.    Der Auftraggeber stellt dem Übersetzer sämtliche vom Dritten für die Übersetzung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

§ 3 Auftragserfüllung durch den Übersetzer
1.    Die in Auftrag gegebene Leistung des Übersetzers wird vollständig nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Regeln der jeweiligen Sprache sorgfältig nach bestem Wissen ausgeführt. Sofern informatorisches Begleitmaterial nicht übergeben wurde oder der Auftraggeber keine besonderen Anweisungen hinsichtlich der Übersetzung gegeben hat, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt. Stilistische Fragen sind nicht Gegenstand der Übersetzung, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
2.    Der Übersetzer verpflichtet sich, die zu erbringende Leistung in der vereinbarten Zeit bzw. bis zum vereinbarten Liefertermin zu erledigen und termingerecht gemäß den vereinbarten Konditionen (Zielsprache, Zielformat, zusätzliche Dienste wie CAT usw.) zu liefern.
3.    Der Übersetzer hat die vereinbarte Leistung höchstpersönlich zu erbringen. Die Einschaltung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von entsprechenden Unteraufträgen an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.

§ 4 Vergütung

1.    Grundsätzlich vereinbaren der Auftraggeber und der Übersetzer eine konkrete Vergütung.
2.    Sofern keine konkrete Vergütung oder eine Vergütung nach Normzeilen oder Normseiten vereinbart ist , wird die Vergütung nach Normzeilen oder Normzeilen berechnet. Eine Normzeile beinhaltet 55 Anschläge inklusive Leerzeichen, eine Normseite hat 1800 Anschläge inklusive Leerzeichen. Die Höhe der Vergütung pro Normzeile oder Normseite wird zwischen Auftraggeber und Übersetzer individuell vereinbart.
3.    Sofern der Übersetzer seine Pflichten vertragsgemäß erfüllt, erhält er die vereinbarte Vergütung.
4.    Der Übersetzer verpflichtet sich, dem Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Leistung diesbezüglich eine Rechnung zu stellen. Der Versand der Rechnung soll grundsätzlich auf dem Postweg erfolgen.
5.    Sofern der Übersetzer seinen Sitz im EU-Ausland, jedoch nicht in Deutschland hat, wird die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt.
6.    Der Auftraggeber zahlt diese Vergütung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Übersetzer an diesen aus.
7.    Die Vergütung steht unter dem Vorbehalt der Abnahme der Leistung durch den Endkunden und vollständigen Begleichung der vom Auftraggeber an den Endkunden gestellten Rechnung.

§ 5 Gewährleistung/Rücktritt/Schadensersatz

1.    Der Übersetzer leistet für behebbare Mängel an der Leistung Gewähr durch Nachbesserung. Die Nachbesserung hat wegen der Verpflichtung der Auftraggebers gegenüber seinem Endkunden innerhalb von maximal 24 Stunden zu erfolgen. Der Übersetzer hat stets nur einen Versuch zur Nachbesserung.
2.    Unbeachtliche Fehler wie Tippfehler werden durch den Auftraggeber ausgebessert, sofern die Fehler sich in einem zumutbaren Ausmaß halten.
3.    Schlägt die Nachbesserung im ersten Versuch fehl, so kann der Auftraggeber die Vergütung des Übersetzers mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Übersetzer erhält in diesem Fall keine Vergütung und hat dem Auftraggeber den diesem daraus entstehenden Schaden, insbesondere die Kosten der Nachbesserung durch einen anderen Übersetzer zu ersetzen.
4.    Sollte die vom Übersetzer angefertigte Leistung, insbesondere wegen fehlender Qualifikation des Übersetzers, unbrauchbar sein und ist eine Nachbesserung durch den Übersetzer nicht möglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält der Übersetzer keine Vergütung. Er haftet dem Auftraggeber für dessen daraus entstehende Schäden, insbesondere für die Kosten, die für die Übersetzung durch einen anderen Übersetzer anfallen.
5.    Falls der Übersetzer die Leistung in der vereinbarten Zeit bzw. zum vereinbarten Termin nicht liefern kann und dem Auftraggeber eine Nacherfüllung durch den Übersetzer nicht zuzumuten ist, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält der Übersetzer keine Vergütung. Der Übersetzer haftet in diesem Fall für den dem Auftraggeber daraus entstehenden Schaden, insbesondere für die Kosten, die durch die Anfertigung der Übersetzung durch einen weiteren Übersetzer anfallen.

§ 6 Verschwiegenheit
1.    Der Übersetzer ist verpflichtet, über sämtliche vertraulichen Angelegenheiten, die ihm bei der Anfertigung der Übersetzung zur Kenntnis gelangen, Verschwiegenheit zu wahren. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt ausdrücklich auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses.
2.    Der Übersetzer hat auch Verschwiegenheit über den Inhalt dieser Vereinbarung zu wahren.
3.    Der Übersetzer wird die ihm zum Zwecke der Übersetzung zur Verfügung gestellten Unterlagen sorgfältig verwahren und nach Beendigung des Auftrages unaufgefordert an den Übersetzer zurückgeben oder – sofern die Unterlagen elektronisch vorliegen – löschen.
4.    Bei schuldhafter Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden sowie Unterlassungsansprüche gegen den Übersetzer geltend zu machen.

§ 7 Wettbewerbsverbot

1.    Der Übersetzer verpflichtet sich, über die Dauer von zwei Jahren über diesen Vertrag hinaus keine Aufträge von Kunden und Vertragspartnern des Auftraggebers direkt oder indirekt anzunehmen oder Dritten zu vermitteln.
2.    Nummer 1 gilt auch für den Fall, dass ein Kunde sowohl Aufträge an den Übersetzer als auch an den Auftraggeber erteilt.
3.    Wird dem Übersetzer von einem Kunden innerhalb der Sperrfrist ein entschädigungspflichtiger Auftrag angeboten, so ist der Übersetzer verpflichtet, diesen auf das Wettbewerbsverbot hinzuweisen.
4.    Hat der Auftraggeber berechtigten Anlass zu der Annahme, der Übersetzer verstoße gegen das Wettbewerbsverbot, ist der Übersetzer auf Verlangen des Auftraggebers zur Auskunft über die Zahl der übernommenen Aufträge von Kunden des Auftraggebers sowie die Zahl der Kunden und die Höhe der vereinnahmten Vergütung verpflichtet. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Übersetzer verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben an Eides statt zu versichern.
5.    Für jeden Fall der Verletzung des Wettbewerbsverbotes vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe 30 Prozent der Vergütung des Übersetzers für den konkreten Auftrag. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden sowie Unterlassungsansprüche gegen den Übersetzer geltend zu machen.

§ 8 Datenschutz

1.    Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
2.    Der Übersetzer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu. Ein Widerruf ist schriftlich zu richten an:
Martin D. Korsawe (Bohemian Dragomans), Regensburger Str. 336, 90480 Nuremberg, Germany
3.    Der Übersetzer verpflichtet sich, über den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente sowie über den Inhalt von zum Zwecke der Übersetzung überlassenen Informationsmaterials sowie über alle ihm im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren.

§ 9 Schlussbestimmungen

1.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2.    Ist der Übersetzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz Nürnberg. Dasselbe gilt, wenn der Übersetzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht bekannst sind.
3.    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Übersetzer einschließlich dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.