Apostille Übersetzung

Übersetzung, Legalisation oder Apostille? Meist reicht eine einfache beglaubigte Übersetzung – in besonderen Fällen ist aber eine Apostille oder eine Legalisation nötig. Was Sie im jeweiligen Fall benötigen, können Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes genau nachlesen oder durch einen Anruf beim jeweiligen Konsulat des Landes herausfinden, in dem Sie die Übersetzung verwenden möchten.

Übersetzungen: Unterschied zwischen Apostille und Legalisation

Aber zunächst: Was genau ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Apostille und einer Legalisation? Während es in einigen Ländern nötig ist, dass die Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Landes bestätigt wird, in dem der Auftraggeber der Übersetzung nutzen möchte, ist diese wechselseitige Legalisation bei Ländern für die die „Haager Apostille“ gilt nicht notwendig.

Die Apostille wird angewandt, wenn das Land, in dem Sie Ihre Dokumente vorlegen wollen dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 15.Oktober 1961 beigetreten ist.

Es handelt sich um eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen verschiedenen Staaten. In den beteiligten Ländern, für die die „Haager Apostille“ gilt, können bestimmte Behörden die Apostille ausstellen, ohne dass die Konsulate der Länder beteiligt sein müssen, in denen die Urkunde verwendet werden soll.

Sie brauchen eine Apostille und nicht nur eine Übersetzung?

Falls für Sie schon feststeht, dass Sie eine Apostille und nicht lediglich eine beglaubigte Übersetzung benötigen, können Sie sich an Bohemian Dragomans wenden.

Teil unseres großen Netzwerkes sind nicht nur vereidigte Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen erstellen können, sondern auch Mitarbeiter, die erfahren darin sind, die Kontakte zu den für Apostillen zuständigen Behörden herzustellen, die Sie in ihrem speziellen Fall brauchen. Der nötige zeitraubende Schriftverkehr, die Telefonate und selbstverständlich auch der gegebenenfalls mit der Übersetzung verbundene Aufwand wird von unserem erfahrenen Team zügig für Sie abgewickelt. Denn zu unserem Service gehört, dass wir die Beglaubigung der Übersetzungen beziehungsweise der Dokumente mit der Apostille bei der jeweils zuständigen Behörde beglaubigen lassen. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot an und übermitteln Sie uns Ihre Dokumente, für die Sie eine Übersetzung wünschen, per E-Mail oder Fax. Unsere Mitarbeiter freuen sich darauf, Ihnen werktags binnen 30 Minuten ein unverbindliches Angebot unterbreiten zu dürfen.