Beglaubigte Übersetzungen

Zum Angebot unseres Übersetzungsbüros gehören auch beglaubigte Übersetzungen SÄMTLICHER Sprachen und Dokumentsorten einschließlich der Einholung zusätzlicher Beglaubigungen wie Apostillen und Legalisationen sowie die Beschaffung von Urkunden und mehr.

Beglaubigte Übersetzung
Beglaubigte Übersetzungen werden durch nach Landesrecht von Gericht vereidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer angefertigt. Es handelt sich hierbei um sogenannte „Urkundenübersetzer“, die ermächtigt sind, durch einen Vermerk zu bescheinigen, dass die Übersetzung einer fremdsprachigen Urschrift vollständig und richtig ist. Kurzum: Sie erhalten eine „offizielle Übersetzung“, die Sie für amtliche Zwecke nutzen können und von der zuständigen Behörde anerkannt wird.

Beglaubigte Übersetzungen werden beispielsweise bei Immatrikulation auf der Universität, bei Heirat im Ausland, bei einer Auslandsüberführung im Trauerfall oder auch vor Gericht benötigt. Sie bestehen aus einer 1:1-Übersetzung des Dokumentinhalts und dem Vermerk, dass die Übersetzungsabschrift mit dem Original identisch ist, was durch Siegel sowie Unterschrift des beeidigten Übersetzers gewährleistet wird. Die Anerkennung bei Behörden, vor Gericht usw. ist somit sichergestellt, sodass Ihnen ein amtliches Dokument zur Verfügung steht, das am jeweiligen Ort der Verwendung Gültigkeit besitzt.

Wir erstellen beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten jeglicher Art in und aus allen Weltsprachen. Zu diesen Dokumenten gehören u. a.:

  • Patente, Gebrauchsmuster, Patentmuster, Patentanmeldungen
  • Dokumente, Klageschriften, Gerichtsdokumente, Urteilsverkündungen
  • Geburtsurkunde
  • Abiturzeugnis, sonstige Schulzeugnisse
  • Diplome, Bachelor- und Masterabschlüsse
  • Arbeitszeugnis, Referenz- und Empfehlungsschreiben
  • Ehe- bzw. Heiratsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis
  • Führerschein
  • Scheidungsurkunde, Scheidungsurteil
  • Führungszeugnis, Meldebescheinigung
  • Befunde, Ärztliches Attest, medizinisches Gutachten
  • Adoptionsunterlagen
  • Satzungen, Verträge

 

Selbstverständlich legen wir höchsten Wert darauf, einen Übersetzer zu wählen, der die Anforderungen an Ihren Auftrag erfüllen kann. Falls der Übersetzer beispielsweise in dem Land ansässig sein muss, in dem das zu übersetzende Dokument vorgelegt werden soll, kümmern wir uns selbstverständlich um die Suche eines entsprechenden Mitarbeiters, sodass die Rechtmäßigkeit der Übersetzung gewährleistet ist und gleichzeitig Probleme mit der Akzeptanz der Übersetzung bei Behörden entfallen.

Wir arbeiten mit zahlreichen Übersetzern zusammen, die nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit ansässig sind. Dank unseres umfassenden Mitarbeiternetzwerks sind wir nicht nur in der Lage, große Mengen binnen kürzester Zeit zu liefern, sondern auch eine große Anzahl an Sprachen abzudecken. Neben Weltsprachen wie Englisch, Arabisch, Französisch oder Spanisch gehören auch weniger gängige Sprachen zu unserem Angebot (Russisch, Polnisch, Japanisch u.v.m.).

Die Kosten für die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung werden je nach Menge und Sprachkombination des Ausgangstextes sowie etwaiger Zusatzleistungen wie die Einholung von zusätzlichen Beglaubigungen und Beschaffung von Urkunden individuell berechnet. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab beim zuständigen Konsulat, bei der Behörde oder auch bei der Botschaft über die Anforderungen an die Form der Beglaubigung zu erkundigen. Hierzu gehören auch Fragen bezüglich der Notwendigkeit einer Legalisation oder Apostille. Genaue Auskünfte erteilt Ihnen auch das Auswärtige Amt unter folgender Webadresse: Webseite des Auswärtigen Amtes

Sobald Sie alle notwendigen Informationen gesammelt haben, kommen wir ins Spiel. Der Ablauf bei uns findet anschließend folgendermaßen statt: Für ein Angebot bzw. eine Beauftragung übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen bitte vorzugsweise als Scan per E-Mail, alternativ per Fax oder nach Absprache auf dem Postweg. Sobald Ihre Dokumente bei uns eingegangen sind, erstellen wir ein Angebot mit Angabe der genauen Kosten und Lieferzeiten. Bitte beachten Sie, dass beglaubigte Übersetzungen an sich zeitlich unbefristet gültig sind, das Ursprungsdokument jedoch ggf. eine zeitliche Begrenzung aufweist.

Apostille – der internationale Urkundenverkehr unter der Lupe

Urkunden werden von Behörden oder Gerichten anderer Länder oftmals nur anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert durch ein besonderes Verfahren anerkannt wurde. Bisweilen kommt es vor, dass eine formal echte ausländische Urkunde inhaltlich nicht korrekt wiedergegeben wird. Im internationalen Urkundenverkehr muss also sichergestellt werden, dass Urkunden, die als Nachweis in einem anderen Land dienen, sowohl von der zuständigen Stelle ausgestellt als auch inhaltlich richtig sind. Hierfür wurden verschiedene Verfahrensweisen ausgearbeitet, die länderübergreifend angewendet werden.

Es handelt sich um Apostillen und Legalisationen, die wir auf Ihren besonderen Wunsch hin gern einholen. Damit wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die offizielle Urkunde versehen ist, bestätigt.

Die (Haager) Apostille ist eine vorgegebene Form der Beglaubigung, die zwischen Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht aus dem Jahr 1961 vereinbart wurde. Sie wird durch die Behörde des Staates erteilt, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Eine erneute Bestätigung durch den Konsularbeamten des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist nicht mehr notwendig.

Bei der Legalisation hingegen handelt es sich um die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen offiziellen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde Verwendung finden soll. Mittlerweile ist aufgrund völkerrechtlicher Verträge für Urkunden aus vielen Staaten wechselseitig keine Legalisation mehr erforderlich oder sie wird durch die Apostille ersetzt.

Die Zusammenarbeit mit Konsulaten, Botschaften und Notaren gehört selbstredend zu unserem Angebot rund um beglaubigte Übersetzungen. Wir kümmern uns zuverlässig und kompetent um den oftmals mühseligen Schriftverkehr mit den Behörden.

Schnelle Lieferung und hohe Qualität

Beglaubigte Übersetzungen werden von uns standardmäßig per Einschreiben Einwurf auf dem Postweg versendet. In dringenden Fällen beauftragen wir einen Expressversand (z. B. vorzugsweise DHL) oder einen Kurier, damit Sie Ihre Dokumente rechtzeitig erhalten. Aktuell betreuen wir Privatpersonen und Unternehmen im gesamten Bundesgebiet (u.a. Berlin, Düsseldorf, Dortmund, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Stuttgart) sowie in Österreich und der Schweiz.

Auch bei dieser Serviceleistung können Sie sich auf die gewohnte Qualität verlassen, die durch unsere Registrierungen für die Normen DIN EN 15038 und DIN EN ISO 17100 sowie unsere internen Prozesse gewährleistet wird. Sie erhalten ein Rundum-Sorglos-Paket aus einer Hand – professionell, vertrauenswürdig, kostengünstig.

Bohemian Dragomans®: Unser Name steht für Zuverlässigkeit und Flexibilität. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch wenn es ein Mal schnell gehen muss. Fordern Sie einfach, kostenlos und bequem ein Angebot an und übermitteln Sie uns Ihre Dokumente, für die Sie eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung online wünschen, per E-Mail oder Fax. Unsere Mitarbeiter freuen sich darauf, Ihnen werktags binnen 30 Minuten ein unverbindliches Angebot unterbreiten zu dürfen.