Beeidigter Dolmetscher / beeidigter Übersetzer

Für Amts-, Gerichts-, Behörden-, Geschäfts- oder Firmen-Dokumente müssen Übersetzungen in der Regel von einem beeidigten Übersetzer ausgeführt werden.

Die Berufsbezeichnung Dolmetscher / Übersetzer ist nicht gesetzlich geschützt. Vor missbräuchlicher Verwendung schützen die Ausbildungs-Zertifikate „allgemein beeidigter Dolmetscher / Übersetzer“, „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher / Übersetzer“, „beeidigter Dolmetscher / Übersetzer“, „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher / Übersetzer“, „staatlich geprüfter Dolmetscher / Übersetzer“, „Diplom-Dolmetscher“, „Diplom-Fachübersetzer“, „Diplom-Übersetzer“, „diplomierter Dolmetscher“, „diplomierter Fachübersetzer“, „diplomierter Übersetzer“.