Allgemeine Vertragsbedingungen für externe Mitarbeiter

der Bohemian Dragomans GmbH & Co. KG, Regensburger Str. 336, 90480 Nürnberg, Deutschland
sowie der Bohemian Dragomans s.r.o., Tunelaru 327, 15600 Prag, Tschechische Republik

  • 1 Geltungsbereich
    1. Diese Bedingungen gelten für den konkreten Vertrag sowie alle zukünftigen Aufträge und Zusammenarbeit zwischen den oben angeführten Unternehmen und dem Übersetzer im Sinne von § 1 Abs. 3.
    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
    3. Der Begriff „Übersetzer“ im Sinne dieser Vertragsbedingungen umfasst sämtliche vom Auftraggeber beauftragten externen Sprachdienstleister, insbesondere Übersetzer, Lektoren, Korrektoren, Post-Editoren, Terminologen, Transkreation-Dienstleister sowie sonstige mit sprachbezogenen Leistungen befasste Auftragnehmer.
  • 2 Vertragsgegenstand
    1. Der Vertrag beinhaltet die Übersetzung, das Korrekturlesen oder Ähnliches eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Textes gegen eine vereinbarte Vergütung. Einzelheiten finden sich in einem der Bestellung beigefügten Bestellformular oder in der mit dem Übersetzer geführten Korrespondenz und werden gesondert ausgehandelt.
    2. Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel per E-Mail.
    3. Der Übersetzer ist verpflichtet, dem Auftraggeber den Auftrag bzw. dessen Annahme per E-Mail oder anderweitig verbindlich zu bestätigen. Mit der Bestätigung gelten diese Bedingungen als angenommen.
    4. Vertragsbeziehungen zwischen dem Übersetzer und etwaigen Endkunden des Auftraggebers werden nicht begründet. Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Übersetzer ist weder berechtigt noch befugt, Ansprüche, Forderungen oder sonstige Rechte unmittelbar gegenüber Endkunden geltend zu machen oder mit diesen in vertragliche Beziehungen zu treten.
    5. Der Auftraggeber stellt dem Übersetzer sämtliche vom Dritten für die Übersetzung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
  • 3 Auftragserfüllung durch den Übersetzer
    1. Die in Auftrag gegebene Leistung ist nach den allgemein anerkannten Berufsgrundsätzen sowie unter verbindlicher Berücksichtigung kundenspezifischer Vorgaben, Terminologiedatenbanken, Styleguides, Referenzmaterialien und CAT-Tool-Vorgaben zu erbringen. Maßgeblich und vorrangig sind ferner sämtliche projektspezifischen Anweisungen des Auftraggebers sowie – sofern anwendbar – die Anforderungen gemäß ISO 17100. Sofern informatorisches Begleitmaterial nicht übergeben wurde oder der Auftraggeber keine besonderen Anweisungen hinsichtlich der Ausführung erteilt hat, sind Fachausdrücke unter Verwendung der in der jeweiligen Branche etablierten und anerkannten Fachterminologie sowie in terminologisch konsistenter Form zu übersetzen. Maßgeblich sind hierbei einschlägige Fachnormen, Branchenstandards sowie öffentlich zugängliche Referenzquellen führender Marktteilnehmer. Abweichungen von vorgegebenen Terminologien, Styleguides oder sonstigen sprachlichen Vorgaben sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig.
    2. Der Übersetzer verpflichtet sich, die zu erbringende Leistung in der vereinbarten Zeit bzw. bis zum vereinbarten Liefertermin zu erledigen und termingerecht gemäß den vereinbarten Konditionen (Zielsprache, Zielformat, zusätzliche Dienste wie CAT usw.) zu liefern.
    3. Der Übersetzer hat die vereinbarte Leistung höchstpersönlich zu erbringen. Die Einschaltung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von entsprechenden Unteraufträgen an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
    4. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Übersetzer dem Auftraggeber sämtliche zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an der erbrachten Leistung. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Weitergabe an Endkunden sowie zur Nutzung in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten.
    5. Der Einsatz maschineller Übersetzung, generativer KI-Systeme oder sonstiger automatisierter Übersetzungstechnologien ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Vom Auftraggeber überlassene Inhalte dürfen weder ganz noch teilweise zum Training, zur Optimierung oder zur Qualitätssicherung externer Systeme verwendet oder an Dritte übermittelt werden.
  • 4 Vergütung
    1. Grundsätzlich vereinbaren der Auftraggeber und der Übersetzer eine konkrete Vergütung.
    2. Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der im jeweiligen Einzelauftrag individuell vereinbarten Abrechnungsgrundlage. Für jeden Auftrag wird vorab eine konkrete Vergütungsregelung bzw. Abrechnungsgrundlage festgelegt. Die Abrechnung kann insbesondere auf Wortbasis (z. B. pro Wort im Zieltext), auf Basis von Normzeilen oder Normseiten, auf Stundenbasis oder in Form einer Pauschalvergütung erfolgen, ohne dass hieraus ein Anspruch auf künftige Preisgestaltung abgeleitet werden kann. Eine Normzeile umfasst 55 Anschläge inklusive Leerzeichen, eine Normseite 1.800 Anschläge inklusive Leerzeichen. Sofern im Einzelfall keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach der im Projekt üblichen Berechnungsgrundlage unter Zugrundelegung der zwischen den Parteien zuletzt vereinbarten bzw. angewandten Vergütungssätze für vergleichbare Leistungen.
    3. Sofern der Übersetzer seine Pflichten vertragsgemäß erfüllt, erhält er die vereinbarte Vergütung.
    4. Der Übersetzer verpflichtet sich, dem Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Leistung diesbezüglich eine Rechnung zu stellen. Der Versand der Rechnung soll grundsätzlich elektronisch an: accounts@bohemian-dragomans.com erfolgen.
    5. Sofern der Übersetzer seinen Sitz im EU-Ausland, jedoch nicht in Deutschland hat, wird die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt.
    6. Der Auftraggeber zahlt diese Vergütung grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Übersetzer an diesen aus.
    7. Die Fälligkeit der Vergütung setzt die vertragsgemäße Leistungserbringung sowie die Abnahme der Leistung durch den Endkunden voraus. Der Anspruch auf Vergütung entfällt ganz oder teilweise, sofern der Übersetzer vereinbarte Liefertermine schuldhaft nicht einhält, die Leistung berechtigt reklamiert wird und eine Nachbesserung fehlschlägt oder dem Auftraggeber nicht zumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Leistung aus qualitativen Gründen für den vorgesehenen Verwendungszweck unbrauchbar ist.
  • 5 Gewährleistung/Rücktritt/Schadensersatz
    1. Der Übersetzer leistet für behebbare Mängel an der Leistung Gewähr durch Nachbesserung. Die Nachbesserung hat wegen der Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber seinem Endkunden innerhalb von maximal 24 Stunden zu erfolgen. Der Übersetzer hat stets nur einen Versuch zur Nachbesserung.
    2. Schlägt die Nachbesserung im ersten Versuch fehl, so kann der Auftraggeber die Vergütung des Übersetzers mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Übersetzer erhält in diesem Fall keine Vergütung und hat dem Auftraggeber den diesem daraus entstehenden Schaden, insbesondere die Kosten der Nachbesserung durch einen anderen Übersetzer zu ersetzen.
    3. Sollte die vom Übersetzer angefertigte Leistung, insbesondere wegen fehlender Qualifikation des Übersetzers, unbrauchbar sein und ist eine Nachbesserung durch den Übersetzer nicht möglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält der Übersetzer keine Vergütung. Er haftet dem Auftraggeber für dessen daraus entstehende Schäden, insbesondere für die Kosten, die für die Übersetzung durch einen anderen Übersetzer anfallen.
    4. Falls der Übersetzer die Leistung in der vereinbarten Zeit bzw. zum vereinbarten Termin nicht liefern kann und dem Auftraggeber eine Nacherfüllung durch den Übersetzer nicht zuzumuten ist, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält der Übersetzer keine Vergütung. Der Übersetzer haftet in diesem Fall für den dem Auftraggeber daraus entstehenden Schaden, insbesondere für die Kosten, die durch die Anfertigung der Übersetzung durch einen weiteren Übersetzer anfallen.
  • 6 Verschwiegenheit
    1. Der Übersetzer ist verpflichtet, über sämtliche vertraulichen Angelegenheiten, die ihm bei der Anfertigung der Übersetzung zur Kenntnis gelangen, Verschwiegenheit zu wahren. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt ausdrücklich auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses.
    2. Der Übersetzer hat auch Verschwiegenheit über den Inhalt dieser Vereinbarung zu wahren.
    3. Der Übersetzer wird die ihm zum Zwecke der Übersetzung zur Verfügung gestellten Unterlagen sorgfältig verwahren und nach Beendigung des Auftrages unaufgefordert an den Übersetzer zurückgeben oder – sofern die Unterlagen elektronisch vorliegen – löschen.
    4. Bei schuldhafter Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung vereinbaren die Parteien eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 10.000,00 Euro je Einzelfall, deren Höhe der Auftraggeber nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden kann. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden sowie Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
    5. Translation Memories, Terminologiedatenbanken, Styleguides sowie sonstige vom Auftraggeber bereitgestellte Referenzmaterialien bleiben ausschließliches Eigentum des Auftraggebers. Eine Speicherung, Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung dieser Materialien für Dritte ist unzulässig. Gleiches gilt für aus Projekten gewonnene terminologische oder textliche Datenbestände.
  • 7 Wettbewerbsverbot
    1. Der Übersetzer verpflichtet sich, über die Dauer von zwei Jahren über diesen Vertrag hinaus keine Aufträge von Kunden und Vertragspartnern des Auftraggebers direkt oder indirekt anzunehmen oder Dritten zu vermitteln.
    2. Nummer 1 gilt auch für den Fall, dass ein Kunde sowohl Aufträge an den Übersetzer als auch an den Auftraggeber erteilt.
    3. Wird dem Übersetzer von einem Kunden innerhalb der Sperrfrist ein entschädigungspflichtiger Auftrag angeboten, so ist der Übersetzer verpflichtet, diesen auf das Wettbewerbsverbot hinzuweisen.
    4. Hat der Auftraggeber berechtigten Anlass zu der Annahme, der Übersetzer verstoße gegen das Wettbewerbsverbot, ist der Übersetzer auf Verlangen des Auftraggebers zur Auskunft über die Zahl der übernommenen Aufträge von Kunden des Auftraggebers sowie die Zahl der Kunden und die Höhe der vereinnahmten Vergütung verpflichtet. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Übersetzer verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben an Eides statt zu versichern.
    5. Für jeden Fall der Verletzung des Wettbewerbsverbotes vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe 30 Prozent der Vergütung des Übersetzers für den konkreten Auftrag. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden sowie Unterlassungsansprüche gegen den Übersetzer geltend zu machen.
  • 8 Datenschutz
    1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der jeweils geltenden nationalen Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung verarbeitet und vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich zulässig ist.
    2. Der Übersetzer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu. Ein Widerruf ist schriftlich zu richten an das jeweilig zuständige und oben benannte Unternehmen.
    3. Der Übersetzer verpflichtet sich, über den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente sowie über den Inhalt von zum Zwecke der Übersetzung überlassenen Informationsmaterials sowie über alle ihm im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren.
    4. Sofern der Übersetzer im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, verpflichtet er sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze sowie zur Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz dieser Daten. Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).
  • 9 Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
    2. Ist der Übersetzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz Nürnberg. Dasselbe gilt, wenn der Übersetzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht bekannt sind.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Übersetzer einschließlich dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.