Bei Bohemian Dragomans erhalten Sie beglaubigte Übersetzungen in allen Sprachen und Fachgebieten – professionell erstellt und passend für die Vorlage bei Ämtern, Gerichten, Behörden, Hochschulen, Unternehmen und Institutionen im In- und Ausland.
Ob Urkunde, Zeugnis, Vertrag, Patentunterlage, Gerichtsakte oder Fachtext: Wir arbeiten weltweit mit gerichtlich vereidigten, öffentlich bestellten bzw. staatlich ermächtigten Übersetzern zusammen und können dadurch sämtliche Sprachkombinationen sowie alle gängigen Urkunden-, Dokumenten- und Fachtextarten rechtssicher und entsprechend den formalen Anforderungen der jeweiligen Stelle bzw. Behörde abdecken. Bei Bedarf erfolgt die Umsetzung zusätzlich normkonform nach ISO 17100 – auf Basis unserer zertifizierten Prozesse.
Für Sie bedeutet das: Sie erhalten genau die beglaubigte Übersetzung, die von der jeweiligen Behörde gefordert wird – formal korrekt, vollständig anerkennungsfähig und ohne zusätzlichen Abstimmungsaufwand.
Zahlreiche Unternehmen, Kanzleien, Institutionen, Privatkunden und Übersetzungsagenturen vertrauen seit Jahren auf beglaubigte Übersetzungen von Bohemian Dragomans. Unsere Partner schätzen die fachliche Sicherheit, normkonforme Abläufe, zuverlässige Beglaubigungen und termingerechte Umsetzung.
Partner, die uns vertrauen:












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Rechtssicher & weltweit anerkannt
Sicher, vertraulich & alles aus einer Hand
Viele Kunden sprechen von einer „zertifizierten Übersetzung“, wenn im deutschen Behörden- und Rechtsverkehr eigentlich eine beglaubigte Übersetzung gemeint ist. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Übersetzung, die von einem hierzu ermächtigten, beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt und mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen wird.
Auf internationaler Ebene wird häufig von certified translations bzw. „zertifizierten Übersetzungen“ gesprochen. Gemeint ist damit meist eine offiziell bestätigte, qualitätsgesicherte Übersetzung, die für Behörden, Gerichte, Universitäten, Banken, Arbeitgeber oder andere Institutionen bestimmt ist.
Bei Bohemian Dragomans erhalten Sie daher beides: eine rechtssichere beglaubigte Übersetzung für den offiziellen Gebrauch sowie eine professionelle, qualitätsgesicherte Projektabwicklung normkonform gemäß DIN EN ISO 17100. Damit erfüllen wir sowohl die formalen Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen als auch die Qualitätsanforderungen, die international häufig mit dem Begriff „zertifizierte Übersetzung“ verbunden werden.
So erhalten Sie eine Übersetzung, die sprachlich präzise, fachlich geprüft, normkonform bearbeitet und für die Vorlage bei offiziellen Stellen geeignet ist.
Ja. Für besonders dringende beglaubigte Übersetzungen (z. B. kurzfristige Fristen bei Gericht, Visa-Anträgen oder Geschäftsabschlüssen) bieten wir einen Express-Service an.
Bei standardisierten Dokumenten (wie Geburtsurkunden oder Zeugnissen) ist eine Fertigstellung innerhalb von 12 Stunden möglich.
Sie erhalten die Übersetzung vorab als rechtsgültiges PDF per E-Mail und die papierne Originalversion wird unmittelbar per Express-Post oder Kurier an Sie versandt. Bitte weisen Sie bei Ihrer Anfrage explizit auf die gewünschte Express-Option hin.
Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung beginnen ab 15 €, aber es gibt keinen pauschalen Festpreis, da jede Urkunde individuell kalkuliert werden muss. Die Kosten setzen sich zusammen aus:
Beglaubigte Übersetzungen sind immer dann erforderlich, wenn Behörden, Gerichte, Universitäten oder andere amtliche Institutionen die offizielle, rechtlich unveränderte und anerkannte Version eines fremdsprachigen Dokuments verlangen. Nur durch den Beglaubigungsvermerk eines gerichtlich beeidigten Übersetzers hat das Dokument vor dem Gesetz Beweiskraft.
Typische Lebens- und Geschäftssituationen sowie die dafür am häufigsten benötigten Dokumente sind:
Wenn Sie im Ausland studieren, sich um eine Arbeitsstelle bewerben oder Ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen möchten.
Für die Anmeldung einer Eheschließung mit internationalem Bezug beim Standesamt oder für die spätere Registrierung im Heimatland.
Für Firmengründungen im Ausland, den Eintrag von Tochtergesellschaften ins Handelsregister oder die Eröffnung ausländischer Bankkonten.
Für den dauerhaften Umzug in ein anderes Land, die Beantragung von Arbeitsvisa oder die Einbürgerung.
Wenn Nachlassverfahren über Ländergrenzen hinweg abgewickelt werden müssen.
Für Vorlagen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Rechtsanwälten in internationalen Rechtsstreitigkeiten.
Wichtiger Hinweis: Jede Behörde hat eigene Spielräume. Fragen Sie im Zweifelsfall immer vorab direkt bei der Stelle nach, die das Dokument fordert, ob eine beglaubigte Übersetzung ausreicht oder ob zusätzlich eine Apostille oder Überbeglaubigung verlangt wird.
Wir unterstützen Unternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Finanzabteilungen regelmäßig bei der beglaubigten Übersetzung von Jahresabschlüssen, Lageberichten und handelsrechtlichen Unterlagen. Dabei verbinden wir sprachliche Präzision mit fachlicher Sicherheit im Bereich Rechnungslegung und sorgen dafür, dass die Übersetzungen formal korrekt und für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sind.
Bohemian Dragomans steht für präzise, rechtssichere und termingerechte beglaubigte Übersetzungen. Mit klar strukturierten zertifizierten Abläufen, fachlich qualifizierten Übersetzern und zuverlässiger Projektkoordination sorgen wir für eine professionelle, sichere und nachvollziehbare Bearbeitung jedes Auftrags. Zu unseren Kunden zählen öffentliche Auftraggeber, Übersetzungsagenturen im In- und Ausland, Gerichte und Behörden, Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft sowie tausende Privatkunden, die beglaubigte Übersetzungen für offizielle Zwecke benötigen.
Bohemian Dragomans ist zuverlässiger Sprachdienstleister für tausende Privatkunden, Unternehmen, Behörden und Übersetzungsagenturen im In- und Ausland – von beglaubigten Übersetzungen über Fachübersetzungen bis hin zu mehrsprachigen Projekten.
Unsere Übersetzungsprozesse sind nach DIN EN ISO 17100 zertifiziert, vollständig DSGVO-konform und zusätzlich durch qualitätsgesicherte Abläufe nach ISO 9001 abgesichert. So stellen wir sicher, dass jede beglaubigte Übersetzung fachgerecht, nachvollziehbar und nach klar definierten Qualitätsstandards bearbeitet wird.
Wir bearbeiten nahezu alle Dokumentsorten, Fachgebiete und Dateiformate. Durch unser weltweites Netzwerk von mehr als 5.000 qualifizierten Linguisten setzen wir beglaubigte Übersetzungen zuverlässig in allen gängigen Sprachen um.
Ob einzelne Urkunde oder umfangreiches Dokumentenpaket: Fragen Sie Ihre beglaubigte Übersetzung einfach per Formular, E-Mail oder telefonisch an. Wir prüfen Ihre Unterlagen und senden Ihnen werktags innerhalb von 30 Minuten ein transparentes Pauschalpreisangebot – mit deutschlandweiter Bestpreisgarantie. Auf Wunsch inklusive Express-Bearbeitung und Expressversand.
Eine beglaubigte Übersetzung ist die rechtlich verbindliche Übertragung eines offiziellen Dokuments in eine andere Sprache. Sie darf ausschließlich von gerichtlich ermächtigten, öffentlich bestellten oder staatlich vereidigten Übersetzern angefertigt werden. Der Übersetzer bestätigt mit einem offiziellen Beglaubigungsvermerk (oft auch als „Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung“ bezeichnet), dass der Zieltext dem Ausgangsdokument inhaltlich exakt entspricht. Durch die persönliche Unterschrift, das Dienstsiegel (Stempel) und das Datum des Übersetzers erhält das Dokument Beweiskraft vor Behörden, Gerichten und Institutionen im In- und Ausland.
Überbeglaubigung ist ein übergeordneter Begriff für alle Verfahren, bei denen die Echtheit einer vorherigen Beglaubigung nochmals durch eine höhere Stelle bestätigt wird – etwa wenn nach einer Beglaubigung zusätzlich das Landgericht oder das Außenministerium die Unterschrift des Notars beurkundet.
Überbeglaubigungen sind insbesondere notwendig, wenn das Zielland nicht dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten ist und stattdessen eine Legalisation über diplomatische Kanäle verlangt.
Eine fertige beglaubigte Übersetzung besteht in der Regel aus folgenden festen Elementen:
Beglaubigte Übersetzungen sind in der internationalen Kommunikation ein unverzichtbares Instrument, wenn es um offizielle Dokumente geht, die im Ausland anerkannt werden müssen. Ob Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse, Gerichtsurteile, Handelsregisterauszüge oder notarielle Verträge – für all diese Dokumente fordern Behörden und Institutionen häufig eine beglaubigte Übersetzung.
Bohemian Dragomans ist Ihr verlässlicher Partner für sprachlich und rechtlich einwandfreie Übersetzungen, die den höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Als nach DIN EN ISO 17100 zertifizierter Sprachdienstleister garantieren wir Ihnen normkonforme Prozesse, qualifizierte Fachübersetzer und eine professionelle Abwicklung – in jeder Sprache und für jeden Verwendungszweck.
Beglaubigte Übersetzungen unterliegen strengen gesetzlichen und formalen Vorgaben:
Für die Erstellung des Angebots und die Übersetzung selbst benötigen wir in den meisten Fällen keine Originaldokumente per Post.
Umgangssprachlich wird fast immer vom „beglaubigten Übersetzer“ oder „Urkundenübersetzer“ gesprochen. Rechtlich gesehen sind diese Begriffe jedoch nicht exakt: Nicht der Übersetzer ist beglaubigt, sondern die Übersetzung wird von ihm beglaubigt (bzw. bestätigt).
Welche offizielle Bezeichnung ein Übersetzer trägt, hängt ausschließlich vom Landesrecht des Bundeslandes ab, in dem er gerichtlich registriert wurde. Inhaltlich beschreiben sie alle dieselbe Qualifikation.
Hier ist die Übersicht, welche rechtlichen Begriffe in welchen Bundesländern gelten:
| Offizielle Berufsbezeichnung | Gilt in diesen Bundesländern |
|---|---|
| öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer | Bayern |
| öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer | Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen |
| ermächtigter Übersetzer (bzw. allgemein ermächtigter Übersetzer) |
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen |
| öffentlich bestellter und allgemein vereidigter Übersetzer | Hamburg |
| allgemein vereidigter Übersetzer | Saarland |
| öffentlich bestellter Übersetzer | Sachsen-Anhalt |
| öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer | Baden-Württemberg |
Wichtige Klarstellung zu weiteren Begriffen:
Übersetzung aus einem anderen Bundesland?
Ja, uneingeschränkt. Gemäß § 189 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist der einmal geleistete Eid vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig. Ein von Bohemian Dragomans eingesetzter, z.B. in Nordrhein-Westfalen ermächtigter Übersetzer darf Ihre Urkunde also völlig legal für eine Behörde in Bayern oder Berlin übersetzen und siegeln.
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